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Bedeutung des DEUVET e.V. für die Oldtimerscene:

Der DEUVET ist der Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.. Er wird von den deutschen Oldtimerclubs getragen und vertritt die Interessen der gesamten Oldtimerszene gegenüber der Politik, dem Gesetzgeber, den Behörden, sonstigen Institutionen sowie gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit. Den DEUVET gibt es seit 1976.
Der DEUVET ist als Interessenvertretung registriert beim Deutschen Bundestag.

Der DEUVET ist eine demokratische Institution. Auf der Generalversammlung wählen die Delegierten der Clubs den DEUVET-Vorstand. Die DEUVET Generalversammlung ernennt Beiräte für die verschiedenen Bereiche der Oldtimerszene. Gemeinsam mit dem Vorstand werden Aufgaben erarbeitet und Lösungsvorschläge präsentiert.
Neben dem Beirat können Projektgruppen eingesetzt werden.

Zur Erledigung der täglichen Arbeit, als Anlaufstelle für Clubmitglieder und zur Koordination der verschiedenen Aufgaben unterhält der DEUVET eine Geschäftsstelle in Obing in Bayern.

Der DEUVET ist zudem Serviceorganisation der angeschlossenen Mitglieder und hat folgende Hauptaufgaben:

Einflußnahme auf die Gesetzgebung bei Bund und Ländern

Vertretung der Mitglieder bei Behörden und Ämtern

Erstellung und Bearbeitung von Statistiken

Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei Clubgründung und -organisation

Schulungen, Serviceleistungen für Mitglieder

Um auch in Zukunft weiterhin eine erfolgreiche Politik im Sinne der Oldtimerbesitzer in Deutschland zu erreichen, wird der DEUVET jetzt auch seine Kontakte zu den Abgeordneten des Europäischen Parlaments ausbauen.



Aktuelle Themen, die heute oder in nächster Zukunft die Belange der Oldtimerszene betreffen:

·       Erweiterung der bestehenden Ausnahmeregelung für Oldtimer mit H- und 07er Kennzeichen bezüglich der Einfahrt in Fahrverbotszonen bei der Erweiterung auf NOX- und andere Grenzwerte.

·       Änderung der derzeit ungerechten Oldtimerbesteuerung (Pauschalsatz von 191 € zu hoch im Verhältnis zur durchschnittlichen Jahresfahrleistung bzw. für Kleinwagen unter 800 cm³) .

·       Abwehr von Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit Aspekten der passiven Sicherheit (z.B. mögliches Verbot der Nutzung von Autobahnen ohne ABS, ESP o.ä.)

·       Verhinderung einer weiter drohenden Verschärfung des Anforderungskatalogs zum H-Kennzeichen.

·       Auf Betreiben des DEUVET stellt die FDP-Bundestagsfraktion den Antrag an die Bundesregierung, die Intervalle für die Technische Hauptuntersuchung von Oldtimern mit H-Kennzeichen – allgemein TÜV genannt – zu verlängern.

 

Der DEUVET bietet seinen Mitgliedern zusätzlich zu dem immateriellen Gedanken der Unterstützung der Interessenvertretung mittlerweile einige materielle Vorteile.

Die Clubs erhalten die DEUVET-Card in der Anzahl der gemeldeten Mitglieder. Mit Hilfe dieser Karte erhält jedes einzelne Mitglied diverse Vorteile, die im Einzelnen auf der Internetseite des DEUVET eingesehen werden. Hier nur einige Beispiele:

·        Nachlaß auf den Eintritt der Techno-Classica Essen sowie der Klassikwelt Bodensee

·        Rabatte bei diversen Firmen

·        Eintritt zum Gruppentarif in diversen Museen, z.B. Technikmuseen Sinsheim und Speyer

·        Kooperation mit dem AvD, dadurch Möglichkeit zum Abschluß einer AvD-Mitgliedschaft zu Sonderkonditionen, näheres siehe unter www.deuvet.de.

·        50% Rabatt auf den Eintrittspreis beim Oldtimer-Grandprix und der Oldtimergala    Schwetzingen.

Oldtimer sind von der neuen Kraftfahrzeugsteuer nicht betroffen  

Diverse Medienberichte zur neuen Kraftfahrzeugsteuer beunruhigen Oldtimerbesitzer. Doch an der Steuer für Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen ändert sich nichts.  

Mit der neuen Kraftfahrzeugsteuer, die nur Neuzulassungen ab dem 1.07.2009 betrifft, ändert sich für die Besitzer von älteren Fahrzeugen derzeit nichts. Es ist jedoch zu befürchten, dass in Zukunft weitere Erhöhungen bei Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß vorgenommen werden. Dem DEUVET wurde auf verschiedene Anfragen mehrfach zugesichert, dass sich an der Besteuerung für das H- und das 07-Kennzeichen in absehbarer Zeit nichts ändern wird. Weiterhin werden wir das Ziel einer Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer verfolgen. Nur damit ist gewährleistet, dass der effektive Verbrauch besteuert wird. Ein niedriger CO2-Wert ist nicht aussagekräftig, wenn das Fahrzeug 50.000 km im Jahr fährt.Umgekehrt kann ein Fahrzeug mit hohem CO2-Wert bei niedriger Fahrleistung effektiv weniger CO2 verursachen.
Der DEUVET wird sich parallel dazu für eine gerechtere Besteuerung der Oldtimer auf Grund ihrer geringen durchschnittlichen Jahresfahrleistung einsetzen.

 Quelle: DEUVET e.V. www.deuvet.de

Ausnahmen von den Feinstaub-Fahrverboten

Die Oldtimerszene kann aufatmen – der Bundesrat hat nun endgültig den Ausnahmen für Oldtimern mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen zugestimmt.

Bereits am 14.11.2007 wurde, - vor allem und nicht zuletzt aufgrund der intensiven Zusammenarbeit des DEUVET mit Politik und Verwaltung – eine solche Ausnahme beschlossen. Allerdings hatte dieser Beschluss einen Haken. Er begründete eine ausschließliche Ausnahme für Oldtimer mit einer deutschen H- bzw. 07-Zulassung.
Eine solche Ausnahme wäre auf EU-Ebene von Haltern ausländischer Oldtimer, die die gleichen Kriterien erfüllen, rechtlich angreifbar gewesen.
Daher wurde die Kennzeichnungsverordnung nochmals modifiziert und dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorgelegt. Nun können Halter von Oldtimern in anderen Staaten, soweit sie die gleichen Kriterien erfüllen, ebenfalls Fahrverbotszonen befahren. Dies betrifft Oldtimer aus EU-Staaten, Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Türkei. Oldtimer aus anderen Ländern unterfallen weiterhin den Fahrverboten.


Grundsätzlich gilt: Oldtimer mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen können Umweltzonen befahren. Sie benötigen hierfür keine Plakette, da sie über das Kennzeichen eindeutig identifizierbar sind.

Quelle: DEUVET e.V. www.deuvet.de

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